Dres. Seelmaecker & Seelmaecker

 

 

 Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Seelmaecker (jun.)

 

Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Seelmaecker jun. wurde 1969 in Hamburg geboren. Dort ging er zur Schule und machte 1988 am Albert-Schweitzer-Gymnasium sein Abitur.

Bis 1989 leistete er seinen Wehrdienst und nahm sodann das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg auf. Nach Beendigung des Studiums im Jahr 1994 absolvierte Herr Dr. Hans-Joachim Seelmaecker jun. bis Ende 1996 den Juristischen Vorbereitungsdienst in Magdeburg, den er mit der zweiten Jursitischen Staatsprüfung abschloß. Parallel dazu arbeitete er an seiner Dissertation.

Nach seiner Rückkehr nach Hamburg wurde er dort 1997 als Rechtsanwalt zugelassen und im selben Jahr beim Staatsrechtler Prof. Dr. Ingo von Münch an der Universität Hamburg mit der Dissertation „Die Verwaltungshaftung nach Art. 104a Absatz 5 Grundgesetz und ihre Anwendbarkeit auf die Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern im Sinne des Art. 91a Grundgesetz“ promoviert.

In der Folgezeit erwarb er die Titel „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ sowie „Fachanwalt für Familienrecht“.

Herr Dr. Hans-Joachim Seelmaecker jun. ist geschieden und hat einen Sohn.

Veröffentlichungen:

„Die Verwaltungshaftung nach Art. 104a Absatz 5 Grundgesetz und ihre Anwendbarkeit auf die Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern im Sinne des Art. 91a Grundgesetz“

Mitgliedschaften: 

- Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg

- Hamburgischer Anwaltsverein, insbesondere dortige Arbeitsgemeinschaften
   Verkehrsrecht und Familienrecht

- Deutsch-Portugiesische Industrie- und Handelskammer, Lissabon

- Portugiesisch-Hanseatische Gesellschaft, Hamburg

Fremdsprachen:

Portugiesisch, englisch und französisch.

Besondere Rechtskenntnisse:

Deutsch-portugiesische Rechtsfragen, Familienrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Internationales Privatrecht.

 

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